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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

6.3 Satzbestimmendes Einkommen beim 13. Monatslohn

Erfolgt die Ausrichtung des 13. Monatslohns gemäss Arbeitsvertrag monatlich, so ist der gesamte Bruttolohn der Quellensteuer zu unterwerfen.

Ist im Arbeitsvertrag keine monatliche Auszahlung vorgesehen, ist es nicht zulässig, durch monatliche Zuweisung des 13. Monatslohns eine Glättung des Steuersatzes zu erwirken.

Wird der 13. Monatslohn vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich ausbezahlt, ist der Anteil des 13. Monatslohns für die Ermittlung des satzbestimmenden Einkommens wie folgt zu den S. 468übrigen satzbestimmenden Einkünften des Auszahlungsmonats hinzuzurechnen (Anspruchsberechtigung des Arbeitnehmers in Abhängigkeit von der Dauer des Arbeitsverhältnisses):


Tabelle in neuem Fenster öffnen
  • vierteljährliche Auszahlung:
 25 Prozent eines vollen 13. Monatslohns;
  • halbjährliche Auszahlung:
 50 Prozent eines vollen 13. Monatslohns;
  • jährliche Auszahlung:
100 Prozent eines vollen 13. Monatslohns.

Beispiel 13. Monatslohn:
  • Halbjährliche Auszah...

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