Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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6.3 Satzbestimmendes Einkommen beim 13. Monatslohn
Erfolgt die Ausrichtung des 13. Monatslohns gemäss Arbeitsvertrag monatlich, so ist der gesamte Bruttolohn der Quellensteuer zu unterwerfen.
Ist im Arbeitsvertrag keine monatliche Auszahlung vorgesehen, ist es nicht zulässig, durch monatliche Zuweisung des 13. Monatslohns eine Glättung des Steuersatzes zu erwirken.
Wird der 13. Monatslohn vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich ausbezahlt, ist der Anteil des 13. Monatslohns für die Ermittlung des satzbestimmenden Einkommens wie folgt zu den S. 468übrigen satzbestimmenden Einkünften des Auszahlungsmonats hinzuzurechnen (Anspruchsberechtigung des Arbeitnehmers in Abhängigkeit von der Dauer des Arbeitsverhältnisses):
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25 Prozent eines vollen 13. Monatslohns;
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50 Prozent eines vollen 13. Monatslohns;
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100 Prozent eines vollen 13. Monatslohns.
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Halbjährliche Auszah...