Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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6. Anwendung
34
Dieses Schreiben ist vorbehaltlich der Regelungen in den Rz. 35-37 in allen noch offenen Fällen anzuwenden.
35
Die Rz. 28-32 dieses Schreibens sind für Leistungen aus öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2015 anzuwenden. Bis zum Veranlagungszeitraum 2014 sind die Grundsätze des BFH-Urteils vom - X R 33/10 - (BStBl 2014 II S. 103) zu beachten.
S. 1083
36
Die Rz. 28-32 dieses Schreibens sind für Leistungen aus privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen in allen offenen Fällen anzuwenden.
37
Die Rz. 26-27 sind für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Vorsorgeeinrichtungen ab dem Veranlagungszeitraum 2016 anzuwenden.