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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

3. Schuldenabzug bei Nachbesteuerung in Fällen der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht (Erb. Art. 9 Abs. 2 Satz 3)

a) Erblasser kein Inländer

„War der Erblasser nicht Inländer ...“

34

Bei der Anwendung des Satzes 3 kommt es nur darauf an, dass der Erblasser nicht Inländer gem. § 2 Abs. 1 ErbStG (vgl. dazu Erb. Art. 4 Rz. 5 ff.) war. Die Regelung S. 21in Erb. Art. 9 Abs. 2 Satz 3 betrifft steuerpflichtige Erwerbe von Erblassern, die nicht Inländer, aber sog. Abgewanderte sind, auf die Erb. Art. 4 Abs. 4 angewandt wird (vgl. Erb. Art. 4 Rz. 26). Es handelt sich um Fälle der beschränkten (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG i.V.m. § 121 Abs. 2 BewG) und der erweiterten beschränkten Steuerpflicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG (vgl. Erb. Art. 4 Rz. 10), sofern die Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Abkommens ein Recht auf überdachende Besteuerung hat.

b) Vermögensmasse

„... und besteuert die Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 4 Absatz 4 Vermögen, das nach Artikel 8 Absatz 1 nur in der Schweiz besteuert werden kann, ...“

35

Der Schuldenabzug nach Satz 3 betrifft nur das sonstige Vermögen i.S. des Erb. Art. 8 Abs. 1 von Abgewanderten, welches gem. Erb. Art. 8 Abs. 2 einem Nachbesteuerungsrecht der Bundesrepublik Deu...

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