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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

g) Steuerfestsetzung

330

Steuerjahr. Die Vermögenssteuern werden periodisch für jeweils ein Kalenderjahr (Steuerjahr) erhoben.

331

Stichtag 31. Dezember. Der Vermögenswert wird jeweils auf einen bestimmten Tag (sog. Stichtag) festgelegt. Dieser fällt auf den letzten Tag der Steuerperiode - d.h. auf den 31. Dezember.

332

Pro-rata-Besteuerung. Besteht die Steuerpflicht nicht während des ganzen Steuerjahres, so ist nur der entsprechend (pro rata temporis) gekürzte Steuerbetrag geschuldet.

333-335

Einstweilen frei.

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