Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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g) Steuerfestsetzung
330
Steuerjahr. Die Vermögenssteuern werden periodisch für jeweils ein Kalenderjahr (Steuerjahr) erhoben.
331
Stichtag 31. Dezember. Der Vermögenswert wird jeweils auf einen bestimmten Tag (sog. Stichtag) festgelegt. Dieser fällt auf den letzten Tag der Steuerperiode - d.h. auf den 31. Dezember.
332
Pro-rata-Besteuerung. Besteht die Steuerpflicht nicht während des ganzen Steuerjahres, so ist nur der entsprechend (pro rata temporis) gekürzte Steuerbetrag geschuldet.
333-335
Einstweilen frei.