Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Überblick
3
Allgemeines. Art. 23 grenzt die Schrankenwirkung des Abkommens (vgl. § 2 Abs. 1 AO) bei missbräuchlichen und des Missbrauchs verdächtigten Gestaltungen in doppelter Weise ein: Einerseits werden sie soweit zurückgenommen, dass sie innerstaatlichen Vorschriften zur Vermeidung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung nicht entgegenstehen (Abs. 1). Falls dadurch entgegen dem Abkommenszweck eine Doppelbesteuerung nicht vermieden wird, werden die zuständigen Behörden (i.S.v. Art. 25 DBA) auf den Weg des Konsultationsverfahrens verwiesen (Abs. 2). Andererseits soll der Principle Purpose Test in Abs. 3 dazu führen, dass die Gewährung von Vorteilen des Abkommens von vornherein auf solche Sachverhalte beschränkt wird, wo dies deshalb als angemessen erscheint, weil es mit Ziel und Zweck des Abkommens in Einklang steht und das Erlangen der Abkommensvergünstigung nicht ein Hauptmotiv der Gestaltung ist.
4
Bedeutung der Vorschrift. Die Bedeutung der Vorschrift ist mehrdimensional und hat sich über die Zeit gewandelt. In der Originalfassung von 1971 sorgte die Vorschrift dafür, dass das DBA-Schweiz von der jahrzehntelangen Diskussion darüber, ob und in welchem Umfang DBA einen...