Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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2. Tatbestandsmerkmale
a) Bezug zum anderen Vertragsstaat
... dürfen in dem anderen Vertragstaat ...
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Art. 25 Abs. 1 schützt nur in Bezug auf die steuerrechtliche Behandlung im jeweils anderen Vertragsstaat, nicht auch in Bezug auf die steuerrechtliche Behandlung im eigentlichen Staat (bspw. bei Versagung der Anrechnung schweizerischer Steuer auf die deutsche Einkommensteuer bei einem deutschen Staatsangehörigen).
b) Besteuerung oder eine damit zusammenhängende Verpflichtung
... weder einer Besteuerung noch einer damit zusammenhängenden Verpflichtung unterworfen werden, ...
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Die Formulierung umfasst den Bereich des materiellen und des formellen Besteuerungsrechts. Zur Besteuerung gehören insbesondere die Inanspruchnahme S. 17durch Steuerbescheid, Haftungs- oder Duldungsbescheid und der Erlass eines Grundlagenbescheids i.S.d. §§ 179 ff. AO. Die Schutzwirkung erstreckt sich auf den gesamten Maßnahmenkatalog der Abgabenordnung, darunter die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen, zur Führung von Büchern und sonstigen Aufzeichnungen und zur Leistung von Sicherheiten. Zwar hat die BFH-Rechtsprechung für den Bereich der Kapitalertragsteuer ...