Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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4. Handänderungssteuer
1040
Rechtsverkehrssteuer. Bei der Handänderungssteuer wird der Übergang eines Rechts an Grundstücken (Handänderung) besteuert. Es handelt sich also, wie bei der deutschen Grunderwerbsteuer, um eine Rechtsverkehrssteuer. Die Handänderungssteuer wird meist von den Kantonen, vereinzelt aber auch von den Gemeinden erhoben.
1041
Steuerbemessung. Die Steuer beträgt in den meisten Kantonen und Gemeinden i.d.R. linear 1-3 % der Bemessungsgrundlage (d.h. Kaufpreis, Verkehrswert oder amtlicher Wert). Nur der Kanton Wallis kennt dagegen einen progressiven Steuersatz, wobei sich die Progression in engen Grenzen hält.
1042-1044
Einstweilen frei.