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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

4. Handänderungssteuer

1040

Rechtsverkehrssteuer. Bei der Handänderungssteuer wird der Übergang eines Rechts an Grundstücken (Handänderung) besteuert. Es handelt sich also, wie bei der deutschen Grunderwerbsteuer, um eine Rechtsverkehrssteuer. Die Handänderungssteuer wird meist von den Kantonen, vereinzelt aber auch von den Gemeinden erhoben.

1041

Steuerbemessung. Die Steuer beträgt in den meisten Kantonen und Gemeinden i.d.R. linear 1-3 % der Bemessungsgrundlage (d.h. Kaufpreis, Verkehrswert oder amtlicher Wert). Nur der Kanton Wallis kennt dagegen einen progressiven Steuersatz, wobei sich die Progression in engen Grenzen hält.

1042-1044

Einstweilen frei.

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