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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

2.4 Inhalt

Bei der Abfassung des Ersuchens sind die RiVASt zu beachten; auf die in Nr. 150 RiVASt aufgeführten Muster und das diesem Merkblatt als Anlage beigefügte Muster für ein ausgehendes Ersuchen auf der Grundlage des EuRhÜbk wird hingewiesen.

Der Sachverhalt ist knapp und so weit darzustellen, wie es für die sachgerechte Erledigung erforderlich ist. Schwierige steuerrechtliche Zusammenhänge sind zu erläutern. Fachausdrücke und Abkürzungen sind zu vermeiden oder kurz zu erläutern. Einem Ersuchen und seinen Anlagen sind Übersetzungen beizufügen, sofern in den entsprechenden völkerrechtlichen Vereinbarungen nichts anderes bestimmt ist. Ist ein Übersetzungsverzicht vereinbart, empfiehlt es sich in besonders bedeutsamen oder eilbedürftigen Fällen gleichwohl, eine Übersetzung beizufügen. Auf Nr. 14 RiVASt wird hingewiesen.

Änderungen der Sachlage nach Abgang des Ersuchens sind der ausländischen Behörde sofort anzuzeigen (Nr. 31 RiVASt).

Auf die nach deutschem Recht bestehenden Aussage-, Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte ist hinzuweisen (§§ 136 Abs. 1, 52 ff. StPO).

Die Finanzbehörde kann besondere Wünsche für die Erledigung in dem Ersuchen äußern. Sie kann z.B. um...

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