Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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2. Steuerregister
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Steuerregister zum Teil öffentlich. Eine Eigenart des schweizerischen Steuerrechts verdient noch Erwähnung. In Kontrast zum strikten Bankgeheimnis steht die Praxis einzelner Kantone, die Steuerregister ihrer Bürger zugänglich zu machen. Dabei sind sowohl der Steuerpflichtige selbst als auch Dritte angesprochen. Eine Übersicht über die Rechtslage in den verschiedenen Kantonen gibt die Veröffentlichung: Öffentlichkeit der Steuerregister, die von der ESTV herausgegeben wird. Die letzte Veröffentlichung stammt von Januar 2019. In der Praxis des Zugangs zu den Steuerdaten ist die öffentliche Auflage der Steuerregister erheblich zurückgegangen. Bei Auskunftsgesuchen betreffend Dritte werden in der Mehrheit der Kantone im Prinzip keine Auskünfte vermittelt. In den restlichen Kantonen erteilt die Steuerbehörde Auskünfte grundsätzlich nur bezüglich der Steuerfaktoren. Hinsichtlich des Kreises der Auskunftsberechtigten wird unterschieden zwischen denen, die in einer Gemeinde, einem Kanton oder in der Schweiz ansässig sind. In Schlagworten ergibt sich entsprechend den grundsätzlichen Ausführungen in der vorstehend angesprochenen Veröffentlichung (Regeln) folge...