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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

2. Vorrang des Art. 10

„..., vorbehaltlich Art. 10 Abs. 4, ...“

39

Tatbestandliche Subsidiarität der Zinsdefinition. Art. 11 Abs. 2 enthält einen Vorbehalt zugunsten der Dividendendefinition des Art. 10 Abs. 4. Daraus folgt, dass Einnahmen zunächst unter die Dividendendefinition des Art. 10 Abs. 4 zu subsumieren sind und - nur sofern dies nicht gelingt - erst nachrangig die Zinsdefinition herangezogen werden kann. Damit besteht zwischen abkommensrechtlichen Zinsen und Dividenden ein Subsidiaritäts- und Exklusivitätsverhältnis: Entweder liegen Dividenden i.S.d. Art. 10 vor, dann können die entsprechenden Einnahmen nicht zugleich Zinsen i.S.d. Art. 11 sein; oder es liegen keine Dividenden vor, dann können die entsprechenden Einnahmen Zinsen sein; sind sie auch keine Zinsen, fallen sie (wenn kein anderer Verteilungsartikel einschlägig ist) grds. unter Art. 21. Da die Definitionen zugleich auch den Anwendungsbereich der entsprechenden Verteilungsartikel bestimmt, folgt aus alledem ein tatbestandlicher Vorrang des Dividendenartikels.

S. 39

39.1

Folgen. Bedeutung entfaltet der Dividendenvorbehalt insbesondere aufgrund der gegenüber dem OECD-MA 2017 (s. Rz. 37.1) erweiterten Dividend...

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