Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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IV. Überdachendes Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland bei Abgewanderten (Abs. 4)
„(4) 1Hatte der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz in der Schweiz und hatte er vorher über eine ständige Wohnstätte in der BundesS. 21republik Deutschland verfügt, so kann das Nachlaßvermögen ungeachtet der Artikel 5 bis 8 Absatz 1 nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland besteuert werden, wenn der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor der Aufgabe seiner letzten Wohnstätte in der Bundesrepublik Deutschland mindestens fünf Jahre über eine solche Wohnstätte verfügt hatte und sein Tod in dem Jahr, in dem er zuletzt über eine solche Wohnstätte verfügt hatte, oder in den folgenden fünf Jahren eingetreten ist.“
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Überdachende Besteuerung. Ähnlich wie Erb. Art. 4 Abs. 3 gewährt Abs. 4 der Bundesrepublik Deutschland ein konkurrierendes subsidiäres Besteuerungsrecht (sog. überdachende Besteuerung) hinsichtlich des Nachlassvermögens, das gem. Erb. Art. 5-8 Abs. 1 in erster Linie in der Schweiz besteuert werden darf. Die Regelung betrifft Erblasser mit Wohnsitz in der Schweiz, die aus Deutschland weggezogen sind. Durch die überdachende Besteuerung wird die Belastung...