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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

VII. Absatz 4

Die Anträge müssen stets eine amtliche Bescheinigung des Staates, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist, über die Erfüllung der Voraussetzungen für die unbeschränkte Steuerpflicht in diesem Staat enthalten.

107

Besonderes Bescheinigungsverfahren. Die Vorschrift schreibt ein besonderes Bescheinigungsverfahren bei den zuständigen Behörden des Sitzstaates des Antragstellers vor Anbringung der Anträge bei der jeweilig zuständigen S. 39Erstattungsbehörde vor. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass die Angaben des Antragstellers über seinen Wohnsitz zutreffend sind (Nachweisfunktion) und dass bei der Einkommensbesteuerung die ausländischen Erträge mit herangezogen werden (Kontrollfunktion). Ziel ist es, verlässliche Nachweise über die Abkommensberechtigung der jeweiligen Antragsteller (unbeschränkte Steuerpflicht in einem der beiden Vertragsstaaten) zu erhalten, bevor eine Erstattung erfolgt.

108

Amtliche Sitz- bzw. Ansässigkeitsbestätigung. Die amtliche Sitz- bzw. Ansässigkeitsbestätigung muss auf dem Antrag von der zuständigen Steuerbehörde angebracht werden, weil nur sie die genannten Voraussetzungen abschließend beurteilen kann. Deswegen sind Bescheinigungen vo...

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