Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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f) OECD-Programm gegen schädlichen Steuerwettbewerb
650.11
Informationsaustausch und Unternehmenssteuern. Die OECD hat im Vorfeld des G-20-Treffens jeweils eine schwarze (4 Staaten), eine graue (u.a. Schweiz, Belgien, Österreich, Luxemburg, Liechtenstein) und eine weiße Liste erstellt, die als Ergebnis des G-20-Treffens Anfang April 2009 veröffentlicht wurde. Die Diskussionen um diese Liste haben die Schweiz, Belgien, Österreich, Luxemburg und Liechtenstein veranlasst, in zwischenstaatlichen Verträgen einem Auskunftsaustausch auf der Linie des OECD-Standards zuzustimmen (sog. großer Auskunftsaustausch). Seit 2009 wendet die Schweiz den OECD-Standard, seit auch einschließlich Gruppenanfragen (soweit nach jeweiligem DBA zulässig), vollumfänglich an. Zu diesem Zweck hat die Schweiz rund 50 DBA bzw. DBA-Revisionen nach internationalem Standard unterzeichnet, davon sind 41 in Kraft. Zudem hat die Schweiz 9 Steuerinformationsabkommen unterzeichnet, davon sind 3 in Kraft. Im Unterschied zu den DBA, die prioritär die Vermeidung der Doppelbesteuerung regeln, haben die Steuerinformationsabkommen einzig den Informationsaustausch zum Gegenstand. Seit 2017 tauscht die Schwei...