Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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9. Zusammenfassender Vergleich des DBA-Schweiz mit dem OECD-MA 2017
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Inhaltliche Unterschiede im Überblick und Textvergleich. Die vorstehend beschriebenen Unterschiede zwischen Art. 13 Abs. 1-3 DBA-Schweiz gegenüber Art. 13 Abs. 1-3 und Abs. 5 OECD-MA 2017 seien im Folgenden zusammenfassend verglichen. Obwohl die Wortlaute erheblich divergieren, sind die materiellen Unterschiede zwischen den Regelungen vergleichsweise gering. Art. 13 Abs. 4 und Abs. 5 DBA-Schweiz sind dem OECD-MA 2017 hingegen fremd, und das DBA-Schweiz enthält keine Art. 13 Abs. 4 OECD-MA 2017 entsprechende Regelung; von einem zusammenfassenden Textvergleich dieser Regelungen wird abgesehen. Im DBA-Schweiz nicht enthaltene Textpassagen des OECD-MA 2017 sind in dem folgenden zusammenfassenden Textvergleich gestrichen; nur im DBA-Schweiz, nicht aber im OECD-MA 2017 zu findende Textpassagen stehen unterstrichen in eckigen Klammern.
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Art. 13 Abs. 1 DBA-Schweiz stimmt inhaltlich mit Art. 13 Abs. 1 OECD-MA überein.
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(1) Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens im Sinne des Artikels 6 [Absatz 2] bezieht, das i... |