Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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4. Zurechnung des Unternehmens und Zurechnungskonflikte
..., die ein Unternehmen eines Vertragstaates im dem anderen Vertragstaat hat, ...
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Vertragsstaat. Der Ausdruck „Vertragsstaat“ in Art. 13 stimmt mit dem in Art. 1 überein. Zum Begriff des Vertragsstaates bzw. der Vertragsstaaten s. ausf. Art. 1 Rz. 92 f., 106 f. sowie Art. 3 Rz. 31 ff.
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Drei Fragen. Mit dem Ausdruck „Unternehmen eines Vertragstaates“ sind drei Fragen verbunden. In sachlicher Hinsicht geht es um die Frage, welche Anforderungen an Tätigkeiten zu stellen sind, damit sie ein Unternehmen begründen. In persönlicher Hinsicht ist zu klären, welcher Person das Unternehmen zuzurechnen ist. Schließlich verlangt es der Ausdruck, das Unternehmen einem Vertragsstaat zuzuordnen.
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Subjektive Zurechnung und Zuordnung zu einem Staat. Art. 13 Abs. 2 Satz 1 setzt ein Unternehmen voraus, das einem Vertragsstaat zuzuordnen ist. Der Ausdruck „Unternehmen eines Vertragstaates“ ist in Art. 3 Abs. 1 Buchst. f definiert als ein Unternehmen, das von einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird. Folglich ist mit dem Ausdruck „Unternehmen eines Vertragstaates“ zum einen die Person des Veräußerers angesproch...