Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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2.2.2 Bilaterale Verträge und vertragloser Bereich
Ermittelt die Finanzbehörde im Steuerstrafverfahren, kann sie Ersuchen auf der Grundlage bilateraler Verträge selbst stellen, sofern sie in dem betreffenden Vertrag als berechtigte Behörde benannt ist (§§ 386 Abs. 2, 399 Abs. 1 AO, Nr. 127 RiVASt).
Im vertraglosen Bereich gelten die Ausführungen zu Tz. 2.2.1 entsprechend.