Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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a) Allgemeines
900
Beschränkte Steuerpflicht. Natürliche und juristische Personen, die die persönlichen Voraussetzungen der unbeschränkten Steuerpflicht nicht erfüllen, unterliegen der beschränkten Steuerpflicht. Sie erfasst nur Einkünfte und Vermögenswerte, die wirtschaftlich als der Schweiz zugehörig betrachtet werden. Zur Erfassungsspannweite der beschränkten Steuerpflicht wird auf die nachstehenden Ausführungen unter Rz. 905 ff. verwiesen.
901-904
Einstweilen frei.