Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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3. Vergleich mit OECD-MA 1963
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Orientierung am OECD-MA 1963 und dessen Auslegung durch die OECD. Bei Neufassung des DBA-Schweiz im Jahre 1971 wurde der Abkommenstext an das seinerzeit aktuelle OECD-MA 1963 angepasst. So stimmen Art. 13 Abs. 1-3 wörtlich mit Art. 13 Abs. 1-3 OECD-MA 1963 überein. Zusätzlich haben beide Vertragsstaaten im Verhandlungsprotokoll vom (vgl. Materialien Nr. 2.1) erklärt, sich bei der Abkommensauslegung an den OECD Grundsätzen zur Auslegung des OECD-MA 1963 zu orientieren. Das Verhandlungsprotokoll zählt (lediglich) zu den Materialien i.S.d. Art. 32 WVRK. Die Erklärung selbst schließt es daher nicht aus, für die Auslegung des DBA-Schweiz jüngere Entwicklungen, z.B. in der Rspr., dem innerstaatlichen Recht (Art. 3 Abs. 2), der Staatenpraxis oder neuere Fassungen des OECD-MK, zu berücksichtigen (vgl. ausf. Art. 3 Rz. 152 ff., 172 ff.).
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Keine Anpassung an jüngere Fassungen des OECD-MA. Die Änderungen der dem Art. 13 OECD-MA 1963 nachfolgenden Fassungen des OECD-MA vollziehen die Revisionsprotokolle zum DBA-Schweiz hingegen nicht nach. Die Absätze 1-3 S. 12weichen folglich insoweit von OECD-MA jüngerer Fassungen ab. Die Änderungen des A...