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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

2. Vergleich mit OECD-MA 2014

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Übereinstimmungen und Abweichungen. Art. 17 Abs. 1 Satz 1 entspricht Art. 17 Abs. 1 des OECD-MA. Die Unterschiede, dass in Art. 17 Abs. 1 OECD-MA der seit April 2000 gestrichene Art. 14 nicht mehr als zurücktretende Norm aufgeführt ist und dass die Artisten nicht ausdrücklich genannt sind, sind inhaltlich nicht von Belang, zumal im englischen Originaltext statt des Worts „Artist“ der umfassendere Begriff „Entertainer“ verwendet wird. Allerdings ist die Anwendbarkeit des Art. 17 OECD-MA im Gegensatz zu Art. 17 DBA-Schweiz nicht auf berufsmäßige Künstler, Sportler und Artisten (hierzu Rz. 23) beschränkt. Art. 17 Abs. 1 Satz 2 entspricht Art. 17 Abs. 2 OECD-Musterabkommen. Allerdings wurde Art. 17 Abs. 2 erst 1977 in das OECD-MA aufgenommen, ist also jünger als Art. 17 Abs. 1 Satz 2. Die Wortlaute stimmen nicht völlig überein, zu der Bedeutung der unterschiedlichen Formulierung s. Rz. 38. Eine Ausnahmeregelung zugunsten öffentlich geförderter Künstler, wie sie in Art. 17 Abs. 2 enthalten ist, ist im OECD-Musterabkommen nicht ausdrücklich vorgesehen. Allerdings erwähnt der Kommentar die Möglichkeit, das Besteuerungsrecht des Tätigkeits...

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