Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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1. Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)
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Anwendung ab 1995. Nach dem seit 1995 anzuwendenden DBG vom (mit seither ergangenen Änderungen) erhebt der Bund eine Einkommenssteuer von natürlichen Personen, eine Gewinnsteuer von den juristischen Personen sowie eine Quellensteuer auf die Einkommen von bestimmten natürlichen und juristischen Personen. Die direkte Bundessteuer wird von den Kantonen unter Aufsicht des Bundes veranlagt und erhoben.
67
Unternehmenssteuerreform II. Der Bundesrat hat mit Beschluss vom das Bundesgesetz betreffend die Unternehmenssteuerreform II mit Wirkung vom in Kraft gesetzt. Damit hat das DBG eine entscheidende Änderung erfahren. Die Unternehmenssteuerreform II folgte der in 1998 verabschiedeten Unternehmenssteuerreform I. Letztere sollte zu einer Stärkung des Holdingstandorts Schweiz (Befreiung von Gewinnen aus Veräußerung von Schachtelbeteiligungen = Erweiterung des Beteiligungsabzugs), zu mehr Arbeitsplätzen und höheren Steuereinnahmen führen. Darüber hinaus erfolgte die Beseitigung der Kapitalsteuer bei der direkten Bundessteuer und die Einführung eines linearen Gewinnsteuersatzes. In dem Zeitraum zwischen der Unt...