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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

II. Entlastung von deutschen Steuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren

136

1. Trotz des unter Ziff. I (Nr. 133) erwähnten Grundsatzes können die nach schweizerischem Recht errichteten Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, deren Geschäftsleitung sich in der Schweiz befindet, Anträge auf Formular R-D auf Entlastung von den deutschen Steuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren stellen, sofern mindestens drei Viertel der Gewinne Personen zufließen, die in der Schweiz ansässig sind (Verhandlungsprotokoll vom ). Für die Berechnung dieser Quote zählen nicht mit (Niederschriften vom und )

137

  • die natürlichen Personen, die unter Art. 4 Abs. 3 und 4 DBAD 71 fallen und nur die Anrechnung der schweizerischen auf die deutschen Steuern verlangen können, sowie

138

  • die juristischen Personen, die nach Art. 23 Abs. 2 und 3 von der Geltendmachung der Abkommensvorteile ausgeschlossen sind.

139

2. Fließt mehr als ein Viertel der Gewinne an nicht in der Schweiz ansässige Personen, so können nur die einzelnen Teilhaber für den ihnen zustehenden Anteil an den deutschen Einkünften der Personengesellschaft individuelle Anträge stellen. Dabei kö...

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