Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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2. Vergleich mit OECD-MA
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OECD-MA. Die Regelung des Art. 20 DBA 71 entspricht der des OECD-MA 1963, dessen Text lediglich um die Worte „Praktikant, Volontär“ erweitert wurde. Die Abweichungen vom Text des OECD-MA sind redaktioneller Natur. Bei der Neufassung dieses Abkommens durch das OECD-MA 1977 wurde das Wort „unmittelbar“ eingefügt, um zu verdeutlichen, dass der Artikel nicht für Personen gilt, die irgendwann einmal in einem Vertragsstaat ansässig waren, aber vor ihrem Aufenthalt im anderen Vertragsstaat ihren Wohnsitz in einem dritten Staat hatten (zur Anwendung auf das DBA-Schweiz Rz. 20).