Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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3. Rechtsfolge
... so wird dieser Artikel nur auf diesen letzten Betrag angewendet. 2In diesem Fall kann der übersteigende Betrag nach dem Recht jedes Vertragstaates und unter Berücksichtigung der anderen Bestimmungen dieses Abkommens besteuert werden.
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Beschränkung des Anwendungsbereichs des Abs. 1. Auf der Rechtsfolgenseite nimmt Art. 12 Abs. 4 den überhöhten Teil der Lizenzgebühren aus dem Anwendungsbereich des Abs. 1 heraus. Es bedarf insoweit der genauen Berechnung des überhöhten Betrags der Lizenzgebühren. Dies wird im Einzelfall Schwierigkeiten bereiten, so dass der Betrag ggf. zu schätzen ist (§ 162 Abs. 1 AO).
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Behandlung des überhöhten Betrags. Die überhöhten Lizenzgebühren sind abkommensrechtlich nach der Vorschrift zu beurteilen, der sie unter Veranlassungsgesichtspunkten zuzuordnen sind. Häufig wird der überhöhte Betrag nach innerstaatlichem Recht als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren sein. In diesem Fall ist Art. 10 anzuwenden, da Art. 10 Abs. 4 insoweit auf das innerstaatliche Recht des Quellenstaats verweist.