Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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4.3. Inhalt des Antrags
Der Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens muss enthalten:
a) Angaben zur Identifikation der betroffenen steuerpflichtigen Person (wie Name, Adresse, Steueridentifikationsnummer);
b) Angaben zur Identifikation (wie Name, Adresse, Steueridentifikationsnummer) allfälliger weiterer direktbetroffener Personen (z. B. verbundene Unternehmen);
c) bei Vertretung der steuerpflichtigen Person durch einen Bevollmächtigten eine gültige Vollmacht;
S. 591d) die betroffene zuständige Steuerbehörde der Schweiz einschliesslich Kontaktperson, soweit bekannt;
e) das andere betroffene Land oder die anderen betroffenen Länder;
f) eine Darstellung der im Einzelfall erheblichen Tatsachen und Umstände (einschliesslich des fraglichen Steuerbetrags in Schweizer Franken und der Fremdwährung, die einzelnen Beziehungen zwischen dem antragstellenden Steuerpflichtigen und weiteren direktbetroffenen Personen sowie bei Unternehmen die Jahresabschlüsse der betreffenden Steuerperioden);
g) die Steuerperioden, für die eine Doppelbesteuerung geltend gemacht wird, einzutreten droht oder vermieden werden muss;
h) falls vorhanden eine Kopie der in der Schweiz und im anderen La...