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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

III. Zuzüger

1. Grundsatz und Anwendungsbereich

52

a. Verlegt eine natürliche Person ihren Wohnsitz aus Deutschland nach der Schweiz, so hört die unbeschränkte Steuerpflicht sowohl nach deutschem Steuerrecht wie nach Art. 4 Abs. 5 DBAD 71 in Deutschland auf. Deutschland darf im Normalfall nur die Vermögenswerte und Einkünfte besteuern, die das DBAD 71 diesem Staat als Belegenheits- oder Quellenstaat zuweist.

53

Deutschland hat indessen intern für gewisse Wegzüger die beschränkte Steuerpflicht erweitert (§ 2 ff. AStG) und sich im DBAD 71 ein konkurrierendes Besteuerungsrecht vorbehalten.

54

b. Wenn eine natürliche Person vor dem Zuzug in die Schweiz in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig gewesen ist, so steht Deutschland unter gewissen Voraussetzungen ein konkurrierendes Recht auf Besteuerung aller deutschen Vermögenswerte und Einkünfte zu (Art. 4 Abs. 4 DBAD 71):

55

  • Die natürliche Person muß vor dem Wegzug aus Deutschland dort insgesamt mindestens fünf Jahre lang unbeschränkt steuerpflichtig gewesen sein. In diese Zeit wird auch ein allfälliger Doppelwohnsitz eingerechnet, selbst wenn der schweizerische Wohnsitz den Vorrang hatte.

56

  • Diese unbeschränk...

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