Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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Grundfall
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Nach Artikel 15a Absatz 2 DBA hängt die Grenzgängereigenschaft davon ab, daß der Arbeitnehmer regelmäßig von seinem Arbeitsort an seinen Wohnsitz zurückkehrt. Dabei bleibt eine Nichtrückkehr aus beruflichen Gründen an höchstens 60 Arbeitstagen unbeachtlich (60-Tage-Grenze, vgl. Rz. 11 ff.).