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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

a) Steuererfassung

870

Grundsatz der Nettobesteuerung. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auch auf ausländische Kapitalerträge. Zu beachten ist, dass nur der Ertrag nach Abzug ausländischer Quellensteuer der Steuerpflicht unterliegt. Das ist für natürliche Personen - als Ausnahme von dem in Art. 34 Buchst. e DBG verankerten Verbot des Abzugs von der Einkommenssteuer vergleichbaren ausländischen Steuern - in Art. 32 Abs. 1 DBG ausdrücklich festgelegt. Hiernach können bei beweglichem Privatvermögen u.a. die weder rückforderbaren noch anrechenbaren ausländischen Quellensteuern bei Ermittlung des Reineinkommens abgezogen werden. Für juristische Personen ergibt sich dies aus der Anknüpfung an die handelsrechtliche Erfolgsrechnung, bei der ausländische Steuern - und nach Art. 59 Buchst. a DBG sogar die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Steuern - als Aufwand zu berücksichtigen sind.

871

Keine unilaterale Anrechnung ausländischer Quellensteuern. Einbezogen in die Abzugsregelung sind wegen des Abstellens auf das bewegliche Privatvermögen als Einkunftsquelle somit neben den Dividenden u.a. auch Lizenzgebühren und Zinsen. Das schweizerische Recht kennt mithin von Haus aus keine Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf d...

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