Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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3. Verhältnis zum innerstaatlichen Recht Deutschlands
a) Allgemeines Verhältnis
aa) Rangverhältnis des Art. 24 und Regelungen des innerstaatlichen Rechts
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Allgemeines. Art. 24 steht in enger Beziehung zum innerstaatlichen Recht. Einerseits geht Art. 24 den Regelungen des innerstaatlichen Steuerrechts als lex specialis grds. vor (s. Rz. 33) und beschränkt den Besteuerungszugriff Deutschlands als Ansässigkeitsstaat durch Freistellung der fraglichen Einkünfte bzw. Anrechnung der im anderen Vertragsstaat gezahlten Steuer. Die abkommensrechtlichen Methodenartikel sind jedoch teilweise durch die Normen des innerstaatlichen Rechts auszufüllen, etwa wenn Art. 24 Begriffe verwendet, die nicht durch eine abkommensautonome Auslegung bestimmt werden können. Zudem verweist Art. 24 zur Durchführung der Anrechnung auf das innerstaatliche Recht (Art. 24 Abs. 1 Nr. 2). Konflikte zwischen Art. 24 und dem innerstaatlichen Steuerrecht bestehen insbesondere bei abkommensüberschreibenden Normen des innerstaatlichen Rechts (Treaty Overriding, dazu Rz. 35), die die abkommensrechtlichen Rechtsfolgen des Art. 24, v.a. die Anwendung der Freistellun...