Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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I. Entstehungsgeschichte und Vergleich mit OECD-Musterabkommen
1
Vorläufer des Art. 32 sind die Art. 14 und 15 DBA 1931/1959. Art. 15 Abs. 1 DBA 1931/1951 und Art. 32 Abs. 1 stimmen wörtlich überein. Art. 32 Abs. 2 läßt eine teilweise Übernahme von Art. 15 Abs. 2 Satz 1 DBA 1931/1959 erkennen. Im Übrigen wird eine gewisse Ähnlichkeit mit Art. 14 DBA 1931/1959 deutlich.
2
Überereinstimmung mit OECD-MA. Art. 32 stimmt weitgehend mit Art. 29 OECD-MA 1963 überein, der seinerseits gegenüber den Fassungen 1977, 1992, 2000 und 2002 Abweichungen, und zwar teils redaktionell und teils im Sinngehalt enthält. In OECD-MA 2005 und 2010 ist Art. 30 die entsprechende Regelung. Art. 32 Abs. 3 ist in den OECD-MA ohne Vorbild.
3
Deutsche Verhandlungsgrundlage.
4-5
Einstweilen frei.