Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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7. Dokumentationspflichten im Rahmen der Verrechnungspreisermittlung
a) Dokumentationsvorgaben der OECD
551
Ziele der Verrechnungspreis-Dokumentation. Tz. 5.5 der OECD-Leitlinien definiert die Ziele der Verrechnungspreisdokumentation. Hiernach soll die Verrechnungspreisdokumentation
S. 3641. sicherstellen, dass Steuerpflichtige sich umfassend mit den Dokumentationsanforderungen auseinandersetzen, um Preise und andere Bedingungen der Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen festzulegen und um die hieraus resultierenden Einkünfte in der Steuererklärung zu erklären;
2. den Finanzverwaltungen die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, um eine Risikoeinschätzung der Verrechnungspreisgestaltung („transfer pricing risk assessment“) durchzuführen;
3. den Finanzverwaltungen die hilfreichen Informationen zur Verfügung stellen, um eine vollständige Prüfung der Verrechnungspreisgestaltung der Gesellschaften sachgerecht durchzuführen, die in ihrem Land steuerpflichtig sind, wobei während der Prüfung ergänzende Information zur Vervollständigung der Aufzeichnungen erforderlich werden können.
552
Dreistufiger Ansatz für die Verrechnungspreisdoku...