Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
5.3.1 Verdeckte Gewinnausschüttung
Soweit die Voraussetzungen der verdeckten Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG gegeben sind, ist eine außerbilanzielle Gewinnberichtigung vorzunehmen (, BStBl. I 2002, 603, und BFH, Urt. v. - I R 137/93, BStBl. II 2002, 366). Korrekturmaßstab für eine solche Berichtigung ist der Fremdvergleichspreis (BFH, Urt. v. - I R 103/00, BStBl. II 2004, 171). Dieser entspricht regelmäßig dem gemeinen Wert. Die Kapitalertragsteuer ist nach allgemeinen Grundsätzen von der Kapitalgesellschaft einzubehalten und abzuführen.