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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

1. Vergleich mit DBA 31/59

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Unterschiede bei der Vermeidung der Doppelbesteuerung. Das DBA 31/59 regelte die Vermögensbesteuerung nicht in einer besonderen Vorschrift, sondern - jedenfalls im Grundsatz - zusammen mit den jeweils dazugehörigen Einkünften. So sah Art. 2 für die Besteuerung des unbeweglichen Vermögens das Belegenheitsprinzip vor. Das Besteuerungsrecht für gewerbliches Betriebsvermögen war nach Art. 3 dem Betriebsstättenstaat zugewiesen. Bewegliches Kapitalvermögen durfte nach Art. 6 nur im Wohnsitzstaat des Gläubigers erfasst werden. Das Wohnsitzprinzip galt darüber hinaus für alle in Art. 2, 3 und 6 nicht erfassten Vermögenswerte. Das Besteuerungsrecht des durch die einzelnen Vorschriften begünstigten Staates war ein ausschließliches. Im Gegensatz hierzu gewährt nach dem DBA 71 nur die Schweiz als Wohnsitzstaat in jedem Fall Steuerbefreiung unter Progressionsvorbehalt, während die Bundesrepublik für manche Vermögenswerte lediglich die schweizerische Steuer auf die deutsche anrechnet.

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