Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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I. Ansässigkeitsstaat (Abs. 1)
(1) Im Sinne dieses Abkommens ...
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Art. 4 Abs. 1 enthält keine eigene Definition des Begriffs „Ansässigkeit“. Stattdessen verweist die Regelung auf die jeweiligen innerstaatlichen Voraussetzungen zur unbeschränkten Steuerpflicht in der Schweiz bzw. in Deutschland. In Deutschland ist dies in §§ 8—11 AO i.V.m. § 1 KStG und § 1 EStG geregelt. Art. 4 Abs. 1 orientiert sich an Art. 4 Abs. 1 OECD-MA. Art. 4 Abs. 1 beruht nicht mehr auf dem Rechtsgedanken des Art. 3 Abs. 2, sondern verpflichtet die Vertragsstaaten, eine potentielle unbeschränkte Steuerpflicht im jeweils anderen Vertragsstaat nach dessen innerstaatlichem Recht zu prüfen. In Deutschland wird innerhalb der Gewerbesteuer nicht zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden, sondern grundsätzlich auf den im Inland (Deutschland) betriebenen Gewerbebetrieb abgestellt (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG). In der Schweiz wird die „unbeschränkte Steuerpflicht“ als eine Steuerpflicht aufgrund persönlicher Zugehörigkeit bezeichnet. Sie ist in Art. 3, Art. 6 Abs. 1, Art. 49—50, Art. 52 Abs. 1, Art. 83—87 DBG und in Art. 3, Art. 20 und Art. 32 StHG geregelt.
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Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfol...