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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

1. Allgemeine Ziele des DBA-Schweiz

a) Vermeidung der Doppelbesteuerung

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Vermeidung internationaler Doppelbesteuerungen. Wie die Überschrift und (neue) Präambel (vgl. Änderungsprotokoll v. , dazu Rz. 7.2) des DBA Schweiz ausweisen, dient das DBA-Schweiz - ebenso wie grds. alle DBA - als Bestandteil des Internationalen Steuerrechts primär der Vermeidung internationaler S. 26Doppelbesteuerung in Form einer bilateralen Vereinbarung. Regelmäßig zielen die Vorschriften der DBA aber (nur) auf die Vermeidung sog. juristischer Doppelbesteuerungen. Die Vertragsstaaten sind jedoch darin frei, (auch) Regelungen zur Vermeidung sog. wirtschaftlicher Doppelbesteuerungen zu treffen, wie etwa durch die sog. DBA-Schachtelprivilegien (Art. 10 Abs. 3 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 Nr. 2, vgl. Rz. 99 ff.) oder Art. 9 (vgl. Art. 9 Rz. 5). Unter juristischer Doppelbesteuerung werden Sachverhalte verstanden, in denen zwei (oder mehrere) souveräne Staaten von demselben Steuerpflichtigen (Steuersubjekt) für denselben Steuergegenstand (Steuerobjekt) und in demselben Zeitraum eine gleichartige Steuer erheben. Besteuern zwei (oder mehrere) souveräne Staaten dasselbe Steuerobjekt, fehlt e...

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