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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

1. Überblick

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Abkommensrechtliche Definition des Begriffs der Lizenzgebühren. Abs. 2 definiert den Begriff der „Lizenzgebühren“ im autonom abkommensrechtlichen Sinne, d.h. er kann nicht nach dem innerstaatlichen Recht des Anwendestaats bestimmt werden. Das innerstaatliche Recht des jeweiligen Anwendestaats kann aber zur Auslegung der Begriffe herangezogen werden, die in Art. 12 Abs. 2 zur Definition der „Lizenzgebühren“ verwendet werden, soweit der Abkommenszusammenhang nichts anderes fordert (Art. 3 Abs. 2). Zu berücksichtigen ist auch, dass die Einordnung bestimmter Vergütungen als Lizenzgebühren sich abkommensrechtlich allein nach Art. 12 - insbesondere in Abgrenzung zu Art. 7 (dazu Rz. 6) - richtet. Die nach deutschem innerstaatlichem Recht vorzunehmende Zurechnung zu S. 18einer bestimmten Einkunftsart ist grds. unerheblich. Auch die Einnahmen aus der Veräußerung des zugrunde liegenden Rechts oder Vermögenswertes sind abkommensrechtlich nicht gem. Art. 12, sondern gem. Art. 13 (dazu unter Rz. 10) zu beurteilen.

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Aufbau des Abs. 2. Die Lizenzgegenstände des Art. 12 Abs. 2 lassen sich gruppieren in (1.) die Urheberrechte, (2.) die gewerblichen Schutzrechte (Patente, ...

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