Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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1. Generelle Auswirkungen unterschiedlicher Regelungen über den Schuldenabzug
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Der Schuldenabzug ergänzt die Aufteilung der Besteuerungsrechte in den vorhergehenden Artikeln des Erb. DBA. Die Vorschrift will einerseits grundsätzlich sicherstellen, dass auch bei grenzüberschreitenden Erbfällen lediglich das Rohvermögen insgesamt besteuert wird und andererseits verhindern, dass Schulden doppelt oder einseitig nur in einem der Vertragsstaaten steuermindernd geltend gemacht werden. Ebenso wie die positiven Vermögenswerte zwecks Besteuerung den Vertragsstaaten zugeteilt werden, geschieht dies auch mit den Schulden, den negativen Vermögenswerten.
In Zusammenhang mit der Regelung über den Schuldenabzug in einem Erbschaftsteuer-DBA taucht die grundsätzliche Frage auf, ob ein Vertragsstaat, der nach dem DBA eine bestimmte Schuld zu seinen Lasten berücksichtigen soll, dies auch dann verpflichtet ist zu tun, wenn der Schuldenabzug nicht an nicht ausreichenden Vermögenswerten, sondern daran scheitert, dass die nationalen Rechtsvorschriften ihn nicht zulassen. Im Verhältnis der Vertragsstaaten untereinander kann dieses Problem deswegen Bedeutung haben, weil Schuldenreste, die...