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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

II. Allgemeiner Inhalt

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Anwendungsbereich. Erb. Art. 2 nennt den Kreis der Steuern, bei deren Erhebung eine Doppelbesteuerung durch das vorliegende Abkommen vermieden werden soll. Diese Steuern sind in den ersten beiden Absätzen begrifflich umschrieben und müssen folgende zwei Voraussetzungen erfüllen:

  • 1. Die Steuer muss für Rechnung einer der in Erb. Art. 2 Abs. 1 genannten Gebietskörperschaften erhoben werden.

  • 2. Die Steuer muss in ihrer Art nach den in Erb. Art. 2 Abs. 2 genannten Steuern zuzurechnen sein.

S. 5Insgesamt gesehen handelt es sich ausschließlich um Nachlass- und Erbschaftsteuern einschließlich der Erbanfallsteuern. Alle haben gemeinsam, dass die Steuerpflicht an einen Erwerb von Todes wegen im weitesten Sinne anknüpft. Dadurch unterscheiden sie sich von den übrigen Steuern, die das Vermögen insgesamt, einzelne Vermögensgegenstände oder Vermögenserwerbsvorgänge erfassen. Erläuternd zählt Erb. Art. 2 Abs. 3 die zurzeit bestehenden Steuern auf, für die das Abkommen gilt und die unter die Definition des Erb. Art. 2 Abs. 2 fallen. Die Anwendung ist jedoch nicht auf die dort namentlich genannten Steuern beschränkt. Erb. Art. 2 Abs. 4 enthält eine Klausel, die ei...

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