Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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aa) Subjekteigenschaft
695
Steuerrecht folgt Zivilrecht. Das schweizerische Steuerrecht knüpft grundsätzlich an das Gesellschaftsrecht an. Die Besteuerung als kaufmännische Personengesellschaft hängt daher von ihrer zivilrechtlichen Einstufung ab.
S. 89
696
Keine Steuersubjekte. Kollektiv-, Kommanditgesellschaft und einfache Gesellschaft sind im schweizerischen Einkommenssteuerrecht keine Steuersubjekte. Ihr Einkommen wird den Teilhabern einzeln zugerechnet. Da der Gewinn jedoch vorweg als einheitliche Größe zu ermitteln ist, ist die Personengesellschaft, wie im deutschen Recht, Subjekt der Gewinnermittlung.
697
Steuerdeklaration der Kollektiv- und Kommanditgesellschaften. Für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften besteht eine steuerliche Meldepflicht. Sie haben ihren Gewinn einheitlich zu erklären (zu deklarieren).
698-699
Einstweilen frei.