Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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1.1 Berichtigung
1.1.1 § 1 Abs. 1 AStG enthält einen Rechtsgrund und den „Maßstab des Fremdverhaltens“ für Berichtigungen von Einkünften bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen („Grundsatz des Fremdverhaltens“).
1.1.2 § 1 AStG lässt andere Bestimmungen über die Berichtigung unberührt und lässt ihnen den Vorrang. Dies gilt vor allem für verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen.
Als verdeckte Einlage ist die Zuführung von Wirtschaftsgütern allerdings nur dann zu behandeln, wenn auch nach ausländischem Gesellschaftsrecht Eigenkapital entsteht (vgl. BFH, Urt. v. - I R 97/88, BStBl. II 1990, 875 = StRK AStG § 1 R. 2). Dagegen sind Berichtigungen ausschließlich auf § 1 AStG zu stützen, wenn ein inländischer Steuerpflichtiger einer ausländischen Tochtergesellschaft Nutzungen oder Dienstleistungen ohne ein angemessenes Entgelt gewährt. In diesem Fall kann die notwendige Berichtigung nach dem Maßstab des Fremdverhaltens nicht über eine verdeckte Einlage vorgenommen werden (vgl. BFH, Beschl. v. - GrS 2/86, BStBl. II 1988, 348 = StRK EStG 1975 § 4 Einlg. R. 14).
Gegenüber den Vorschriften über die Entnahme (§ 4 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) und ...