Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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E.2 Immaterielle Wirtschaftsgüter
211
Zu Tz. 9.55 alt 9.80
Anders als bei materiellen Wirtschaftsgütern ist bei immateriellen Wirtschaftsgütern und deren potentieller Übertragung bereits die Identifizierung dieser Werte im Regelfall sehr schwierig und aufwendig (vgl. FVerl 86Anm. 3.1, 4.1). Die Schwierigkeiten resultieren u.a. aus dem fehlenden gesetzlichen Schutz, der Unterschiedlichkeit von immateriellen Wirtschaftsgütern und dem Problem, dass selbst entwickelte immaterielle Wirtschaftsgüter nicht in der Bilanz enthalten sind.
212
Der Abschnitt zu immateriellen Werten in den Aktionspunkten 8-10 der BEPS Initiative enthält die Änderungen in Kapitel VI der OECD-Leitlinien und liefert spezifische Vorgaben für die Bestimmung der fremdüblichen Bedingungen von Geschäftsvorfällen im Zusammenhang mit der Nutzung oder Übertragung immaterieller Werte nach Artikel 9 des OECD-Musterabkommens (OECD-MA).
213
Im Rahmen der Überarbeitung des Kap. VI der OECD-Leitlinien sollen immaterielle Werte zunächst identifiziert werden, weshalb die OECD eine spezielle, nur für Verrechnungspreiszwecke anwendbare, Definition entwickelt hat. Die Zuordnung der immateriellen Werte auf die berechtigten Unte...