Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
c) Hard-to-value-intangibles
14
Eine weitere Thematik, die die OECD aufgreift, betrifft die Probleme im Falle der immateriellen Wirtschaftsgüter, die schwer zu bewerten sind („hard-to-value-intangibles“, HTVI). Ziel des Kapitels VI (Tz. 6.186 ff. OECD-Leitlinien) ist es, die bei der Nachprüfung der fremdüblichen Preisbestimmung bestehenden Schwierigkeiten aufseiten der Finanzverwaltung aufzuzeigen, die im Zusammenhang mit Transaktionen unter Beteiligung sog. HTVI entstehen.
15
Aufgrund bestehender Informationsasymmetrien zwischen den Finanzverwaltungen und den Steuerpflichtigen ist nach Ansicht der OECD für die Finanzverwaltung eine Beurteilung der Verlässlichkeit der Informationen bezüglich der durch den Steuerpflichtigen vorgenommenen Preisbestimmung schwierig. Kap. VI n.F. enthält somit einen Ansatz basierend auf der Bestimmung von fremdüblichen Vergütungsvereinbarungen sowie Preisanpassungsklauseln, welche von unabhängigen Unternehmen zum Zeitpunkt der Transaktion vereinbart worden wären. Dieser Ansatz soll nach Annahme der OECD Finanzverwaltungen vor den negativen Effekten der Informationsasymmetrie bewahren. Hierfür sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, we...