Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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2.3 Aufwand der Arbeitnehmerentsendung
Der Arbeitnehmerentsendung sind alle direkten und indirekten Aufwendungen zuzuordnen, soweit sie das Ergebnis des aufnehmenden und/oder des entsendenden Unternehmens gemindert haben und im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit im Entsendezeitraum stehen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie zum steuerpflichtigen Lohn des Arbeitnehmers gehören oder nicht. Zum Aufwand gehört z.B.:
Grundgehalt,
laufende und einmalige Bezüge des Arbeitnehmers (z.B. Abfindungen, Boni),
Prämien, Urlaubs- und Weihnachtsgeld,
übernommene Steuern,
Zuführungen zur Pensionsrückstellung,
Sozialversicherungsbeiträge im Tätigkeitsstaat und im Heimatstaat,
S. 38Auslandszulagen,
Sachbezüge und sonstige Anreize (z.B. Firmenwagen, Aktienoptionen),
Ausgleichszahlungen für höhere Lebenshaltungskosten und höhere Abgaben,
Umzugs- und Reisebeihilfen (einschließlich Beihilfen für Angehörige),
Ersatz der Aufwendungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, Schulgeld und Internatskosten.
Da bei einer Arbeitnehmerentsendung im Sinne dieses Schreibens der Aufwand der Arbeitnehmerentsendung nach dem Veranlassungsprinzip originären Aufwand des jeweiligen wirtschaftlichen Arbe...