Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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D.2.4. Nutzung von Vergleichswerten, die Datenbanken entnommen sind
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Zu Tz. 6.130
Tz. 6.130 behandelt ein Thema bei der Bestimmung von Lizenzen für immaterielle Werte, das kritische Diskussionen in Betriebsprüfungen garantiert. Es geht um die Frage, wie Lizenzen abzuleiten sind bzw. abgeleitet werden können, und zwar insbesondere um die Verwendung von kommerziellen Datenbanken. Auch hier gibt es in Kapitel III entsprechende Aussagen, vgl. Abschnitt A 4.3.1., Tz. 3.30 ff. Dort erkennt die OECD auch an, dass diese Informationsquelle der Datenbanken oft der kostengünstigste und auch der einzige Weg ist, verlässliche Fremdvergleichswerte zu ermitteln. Das gilt auch und nach wie vor für die Verwendung von Lizenzdatenbankstudien (OECD-Kap. III., Tz. 3.30, Anm. 121).
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Grundsätzlich handelt es sich bei diesem Ansatz um die Anwendung der Preisvergleichsmethode. Der externe Preisvergleich basiert auf externen Vergleichstransaktionen, d.h. für die hier interessierende Fragestellung auf Lizenztransaktionen, die fremde Dritte zur Nutzungsüberlassung miteinander vereinbaren. Dafür gibt es unterschiedliche Quellen. In der älteren Literatur wird auf die Lizenzkartei beim Bundesamt...