Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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B.3 Strafen
Zu Tz. 4.18
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Die OECD-Leitlinien benutzen den Begriff „Strafen“ („penalties“) in einem sehr weiten und umfassenden Sinn. Er reicht von Zinsen für verspätete Zahlungen über Verspätungs- und Säumniszuschläge bis hin zu gerichtlich festgesetzten Kriminalstrafen. Die weite Definition hat ihren Ursprung zunächst in dem englischen Wort penalty, das eine konkrete Bedeutung erst durch einen entsprechenden Zusatz bekommt (z.B. late filing penalty = Verspätungszuschlag oder late payment penalty = Säumniszuschlag). Zudem ist der Begriff der Strafen bzw. penalties im Wesentlichen national geprägt. Um im Rahmen der folgenden Diskussionen keinen zu starken Bezug zu dem deutschen strafrechtlich geprägten Begriff der „Strafe“ herzustellen, wird in dieser Kommentierung der Begriff penalties verwendet.
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Einigkeit besteht in der OECD im Hinblick auf das vorrangige Ziel der in Tz. 4.18 ff. diskutierten penalties. Sie zielen darauf ab, von gesetzeswidrigem Verhalten abzuhalten und gesetzeskonformes Verhalten zu fördern, indem sie z.B. gesetzeswidriges Verhalten kostspieliger machen als gesetzeskonformes Verhalten. „Gesetzeswidriges Verhalten“ kann dabei in den folgenden Formen auftreten: