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Handbuch Internationale Verrechnungspreise
Kroppen/Rasch

Handbuch Internationale Verrechnungspreise

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26042-2

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Handbuch Internationale Verrechnungspreise

2.2 Anforderung von Auskünften, Unterlagen und Aufzeichnungen

Die Finanzbehörde kann zur Prüfungsvorbereitung (z.B. mit der Prüfungsanordnung) Auskünfte einholen und vorhandene oder leicht beschaffbare Unterlagen anfordern. Hierfür kommen z.B. in Betracht:

  • a) Summen- und Saldenlisten und Umbuchungslisten;

  • b) der zum Handelsregister eingereichte Jahresabschluss einschließlich Anhang, Lagebericht und ggf. Überleitungsrechnungen sowie der Konzernabschluss und Konzernlagebericht eines inländischen Mutterunternehmens (§§ 290 bis 315 Handelsgesetzbuch - HGB);

  • c) Angaben darüber, nach welchen Grundsätzen Aufzeichnungen und dazu gehörige Belege aufbewahrt werden;

  • d) Angaben über Betriebsstätten und über Beteiligungen im Sinne des § 138 Abs. 2 AO;

  • e) Übersicht über Art und Umfang der grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen;

  • f) Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Abs. 3 Satz 3 AO für außergewöhnliche Geschäftsvorfälle im Sinne des § 3 Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung - GAufzV - einschließlich außergewöhnlicher Dauerschuldverhältnisse gemäß Artikel 97 § 22 Satz 2 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung - EGAO.

Sofern dies für die Prüfung erforderlich ist, können auch Niederschriften...

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