Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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E.1. Einleitung („Introduction“)
Zu Tz. 4.95
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Am hatte der OECD-Council die überarbeitete Fassung des Abschnitts E in Kapitel IV zum Thema „Safe-Harbour-Regelungen“ bestätigt und damit beschlossen, dass die bisherigen Tz. 4.93 bis 4.122 OECD-Leitlinien durch die S. 185Tz. 4.93 bis 4.131 OECD-Leitlinien ersetzt werden (durch die Einfügung der Tz. 4.43 und 4.44 durch die OECD-Leitlinien 2017 nunmehr 4.95 ff.). Die Neuformulierung diente insbesondere dem Ziel, die teilweise als zu negativ wahrgenommene Sichtweise der OECD hinsichtlich der Safe-Harbour-Regelungen zu bereinigen. Das ist mit der Neuüberarbeitung im Wesentlichen gelungen. Vergleicht man den Text der neuen Tz. 4.95 bis 4.133 OECD-Leitlinien mit den bisherigen Tz. 4.93 bis 4.122 OECD-Leitlinien, dann wird allerdings auch klar, dass sich inhaltlich keine wesentlichen Änderungen eingestellt haben. Das Ziel ist, dass mit dem neuen Abschnitt E den Staaten Hinweise und Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie diese die sog. „save havens“ oder „safe harbours“ einsetzen können, um Mitwirkungsverpflichtungen angemessen zu reduzieren und damit auch den Aufwand der Finanzverwaltung in der Prüfung einzuschränken sowie ...