Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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D.3 Bestimmung von Fremdvergleichspreisen für Geschäftsvorfälle mit immateriellen Werten, deren Wertermittlung im Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls höchst unsicher ist
945
Zu Tz. 6.181
In den Tz. 6.181 bis 6.185 beschäftigt sich die OECD mit einem vermuteten Grenzbereich des Fremdvergleichs im Hinblick auf Transaktionen mit immateriellen Werten. Schon in Tz. 1.33 weisen die OECD-Leitlinien darauf hin, dass eine Schwierigkeit bei der Anwendung des Fremdvergleichs darin besteht, dass verbundene Unternehmen bereit sind, Geschäftsbeziehungen zu vereinbaren, die unabhängige Unternehmen nicht eingehen würden. Die Ursachen für einen derart erweiterten Handlungsraum verbundener Unternehmen sind insbesondere darin zu sehen,
dass zum einen innerhalb des Konzerns die Informationsasymmetrie zwischen den Beteiligten entfällt, und
dass zum anderen bei den Entscheidungen der verbundenen Unternehmen von einer einheitlichen Risikoeinstellung und Risikonutzenfunktion auszugehen ist, was die Existenz von Einigungsintervallen im Zusammenhang mit Bewertungen begünstigt.
946
Die OECD-Leitlinien beziehen sich allerdings allein auf ein nicht näher quantifiziertes Unsicherheitsmaß. So wird in Tz. 6.181...