Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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C.3 Erwartete Vorteile aus einer Kostenumlagevereinbarung
Zu Tz. 8.19
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Für die Bewertung der anteilig erwarteten Vorteile aus der Kostenumlagevereinbarung können maßgeblich sein (i) ein zusätzliches Einkommen, was erzielt werden kann, (ii) etwaige resultierende Kosteneinsparungen oder (iii) andere Vorteile, die ein Teilnehmer aufgrund der Kostenumlagevereinbarung erzielen kann.
S. 52Schließlich ist auf monetäre Größen abzustellen, da nur diese bewertungsrelevant sind. Mithin kann nur eine Orientierung an finanziellen Zielgrößen in Form von Cashflows bzw. Zahlungsüberschüssen sachgerecht sein. Das heißt, dass sich der Nutzen jedes Beteiligten grundsätzlich durch den quantifizierbaren zusätzlich generierten Cashflow bzw. durch die Verminderung eines Cashflowabflusses aus der im Rahmen der Kostenumlagevereinbarung erzielten Leistung ermitteln lässt.
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Die OECD versucht dann einen „empirischen Beleg“ für einen häufigen Ansatz, insbesondere bei service CCA, in der Praxis anzuführen: So würden insbesondere „allocation keys“ verwendet werden, um den proportionalen Anteil der erwarteten Vorteile des jeweiligen Teilnehmers zu bestimmen. Daran anschließend werden Verteilungsschlüssel ...