Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
VIII. § 7 FVerlV
160
§ 7 FVerlV befasst sich mit verschiedenen Konstellationen zur Bestimmung des Einigungsbereichs bei Funktionsverlagerungen, je nachdem, ob aus der Ausübung der Funktionen Gewinne oder Verluste zu erwarten waren. Er knüpft damit an die Regelungen des § 1 Abs. 3 Satz 5, 6 und 9 AStG an und präzisiert diese für die verschiedenen Fallgruppen. Basis für die Ermittlung sind die Gewinnerwartungen der Beteiligten für die Zukunft. Werden diese durch Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen in der Zukunft beeinflusst, ist es wichtig, dass die Entgelte für diese Geschäftsbeziehungen dem Fremdvergleich entsprechen, da man nur unter dieser Voraussetzung zu verlässlichen Aussagen über den Wert des Transferpakets kommen kann (Tz. 2.7, Rn. 114 VerwGr.FVerl).