Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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B.2.3 Form der Vergütung
Zu Tz. 7.27
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Im Rahmen der Verrechnung von unternehmensgruppeninternen Dienstleistungen ist es notwendig, sowohl auf Seiten des Steuerpflichtigen als auch auf Seiten der Steuerverwaltung, darauf zu achten, dass ein Dienstleistungsentgelt nur einmal steuerlich wirksam geltend gemacht werden kann. Die Tz. 7.27 zielt mit dieser Feststellung auf diejenigen Sachverhalte ab, bei denen die Vergütung für Dienstleistungen bereits im Preis für andere Geschäftsvorfälle enthalten ist. Als Beispiel hierfür wird angeführt, dass eine Lizenzgebühr, welche für ein Patent oder Knowhow entrichtet wird, bereits die Vergütung für technische Hilfe oder zentrale Dienstleistungen für den Lizenznehmer mit abdeckt. In solchen Fällen ist stets zu prüfen, dass kein zusätzliches Entgelt berechnet wird.
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Auch entsprechend den deutschen Verwaltungsgrundsätzen soll eine gesonderte Verrechnung nicht möglich sein, wenn Dienstleistungen im Zusammenhang mit Warenlieferungen stehen und sie üblicherweise zwischen Dritten durch den Warenpreis abgegolten werden.
Eine solche definitive Festlegung ist diskutabel. Die Unternehmen sind frei darin, ob sie einen Warenpreis und zusätzlic...